ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
683 OLG Hamm 05.08.1999 Die sofortige Beschwerde gegen die Verhängung von drei Tagen Ordnungshaft wegen Ungebühr wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
675 LG Bielefeld 11.05.1999 Gegen den Angeklagten wird gem. § 178 GVG drei Tage Ordnungshaft festgesetzt. Die sofortige Vollstreckung der Strafe wird angeordnet.