ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
639 OLG Hamm 19.11.1998 1. Eine sich an der Länge des Wehr- bzw. Zivildienstes orientierende Strafzumessung ist unzulässig, da Freiheitsstrafe und Ersatzdienst ihrem Wesen nach nicht vergleichbar sind. Die Gleichsetzung von Kriminalstrafe mit Wehr- oder Ersatzdienst verbietet sich von vornherein unter jedem denkbaren Gesichtspunkt. Der Vergleich von Dienstzeiten der Wehr- bzw. Ersatzdienstpflichtigen mit Gefängnistage...
609 LG Landshut 02.06.1998 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wird das Urteil des Amtsgerichts Eggenfeldenvom 28.01. 1998im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil w...
582 AG Eggenfelden 28.01.1998 Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
365 KG Berlin 13.10.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1994 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
356 KG Berlin 23.06.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.