ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
296 AG Bremen 16.06.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 5 (fünf) Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.