ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
229 AG Schwetzingen 22.08.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.