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Dieter Hackler
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27.06.1996 |
Stellungnahme zu Wehrpflicht und Zivildienst auf Anfrage eines Totalen Kriegsdienstverweigerers In § 3 des Wehrpflichtgesetzes ist festgelegt, daß der Zivildienst Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht bedeutet und nur demjenigen möglich wird, der aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert (Art. 12a Abs. 2 des Grundgesetzes). In § 79 des Zivildienstgesetzes wird sogar verlangt, daß...
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BVerwG
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04.11.1994 |
Eine Gewissensentscheidung im Sinne des § 15a ZDG ist nur gegeben, wenn der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen den Zivildienst auch im Friedensfall als mit seiner innersten Überzeugung unvereinbar ablehnt. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 1992 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an da...
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VG Arnsberg
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25.09.1992 |
Ein Kriegsdienstverweigerer, der seinen Zivildienst abgeleistet hat, hat auch unter dem Gesichtspunkt einer gem. § 79 ZDG im Spannungs- und Bereitschaftsfall möglichen erneuten Einberufung zum Zivildienst keinen Anspruch, seine Tauglichkeit gem. § 39 ZDG in Friedenszeiten überprüfen zu lassen. Die Klage wird abgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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