ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
668 LG Potsdam 19.03.1999 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Es ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, daß die allgemeine Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WehrPflG) und darauf basierend die Strafbarkeit der Dienstflucht (§ 53 ZDG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind.
426 LG Ravensburg 16.03.1987 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entscheidung der Frage, ob § 3 Wehrpflichtgesetz mit Art. 12a Absatz 2 Satz 3 GG i.V.m. Art. 4 Absatz 3 GG vereinbar ist.