ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
708 Dr. Dieter Deiseroth 01.12.1999 Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Wehrpflicht? Das LG Potsdam hat, ausgehend von einer veränderten sicherheitspolitischen Situation, in einem Strafverfahren gegen einen sog. Totalverweigerer dem BVerfG mit Beschluß v. 19.03.1999 die Frage vorgelegt, ob die allgemeine Wehrpflicht und die darauf beruhenden Strafvorschriften noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im folgenden Beitrag stellt ...
668 LG Potsdam 19.03.1999 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Es ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, daß die allgemeine Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WehrPflG) und darauf basierend die Strafbarkeit der Dienstflucht (§ 53 ZDG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind.