ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
230 VG Braunschweig 14.10.1992 Die darauf gerichtete Klage, den Einberufungsbescheid des BAZ deshalb aufzuheben, weil der Kläger wegen seiner Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst den Zivildienst nicht leisten könne, wird kostenpflichtig abgewiesen.
235 BVerfG 04.10.1965 Die Pflicht des Kriegsdienstverweigerers, einen Ersatzdienst zu leisten, verletzt nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.