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526
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HansOLG
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23.01.1997 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg , Kleine Strafkammer 11, vom 13. Mai 1996 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.
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