ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
407 AG Meldorf 01.06.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht sowie wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 63 Tagen anzurechnen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.