ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
269 OLG Stuttgart 23.11.1990 Der Tatbestand der Dienstflucht nach § 53 ZDG erfordert, daß der Strafrichter – ohne Bindung an den Einberufungsbescheid – nachprüft, ob eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Zivildienst vorliegt.