ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
379 LG Berlin 01.02.1995 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.