ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
705 AG Oberhausen 18.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
691 AG Oberhausen 08.10.1999 Herr B. wird als Wahlverteidiger für den Angeklagten gemäß § 138 Abs. 2 StPO nicht zugelassen.