ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
733 AG Halle (Westfalen) 10.05.2000 Der Angeklagte wird wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz (Dienstflucht) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.