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587
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AG Ansbach
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09.02.1998 |
Der Angeklagte ist schuldig der Gehorsamsverweigerung. Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu DM 20,– verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von DM 100,–, fällig jeweils am 15. eines Monats, erstmals am 15. des auf die Zahlungsaufforderung folgenden Monats zu zahlen. Erfolgt eine Zahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist die ge...
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