ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
471 LG Berlin 25.01.1996 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.