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LG Itzehoe
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30.10.1995 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG Meldorf vom 01. Juni 1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollstreckung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird um 1/3 ermäßigt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens und den notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse 1/3. Im übrige...
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447
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LG Itzehoe
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30.10.1995 |
1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
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448
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LG Itzehoe
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30.10.1995 |
1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
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333
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AG Riesa
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04.05.1994 |
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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