ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
404 LG Kassel 15.05.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Kassel vom 5.1.1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen, jedoch wird die Gebühr um ein Drittel ermäßigt. Die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden zu einem Drittel der Staatskasse auferlegt. Im übrigen h...