ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
548 LG Lüneburg 25.06.1997 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soltau vom 17. Februar 1997 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.