|
755
|
LG Berlin
|
27.02.2001 |
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des AG Tiergarten in Berlin vom 27. April 2000 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.
|