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756
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AG B-Tiergarten
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06.03.2001 |
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Ihm wird die Weisung erteilt, 15 Freizeitarbeiten nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten. Von der Auferlegung von Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.
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753
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AG B-Tiergarten
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30.01.2001 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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312
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AG B-Tiergarten
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04.11.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25,00 DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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