ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
756 AG B-Tiergarten 06.03.2001 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Ihm wird die Weisung erteilt, 15 Freizeitarbeiten nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten. Von der Auferlegung von Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.
753 AG B-Tiergarten 30.01.2001 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
312 AG B-Tiergarten 04.11.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25,00 DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.