ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
721 AG Dresden 08.02.2000 Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird daher zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.