|
302
|
AG B-Tiergarten
|
29.07.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 400,00 DM, beginnend ab Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Kommt er mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte Strafe fällig. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
|