|
583
|
LG Neubrandenburg
|
03.02.1998 |
Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 07.02. 1997 (15 DS 119/96) werden verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
|