ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
436 LG Verden 02.08.1995 Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
309 LG Verden/Aller 13.10.1993 Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. Er trägt auch seine notwendigen Auslagen in der Berufungsinstanz.