ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
363 AG Münsingen 10.10.1994 Der Angeklagte wird wegen der tatmehrheitlichen Vergehen der eigenmächtigen Abwesenheit und der Gehorsamsverweigerung zu dem Gesamtstrafarrest von 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Gesamtstrafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.