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245
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BayObLG
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29.02.1980 |
Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist eine wertentscheidende Grundsatznorm, die bei der Strafzumessung im Falle der Dienstflucht Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und Beachtung verlangt (hier Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Dienstflucht).
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