ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
242 BVerwG 13.03.1970 Ein Soldat kann auch dann mit Arrest wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden, wenn sein Ungehorsam gegenüber früheren gleichen oder ähnlichen Befehlen schon mehrfach mit Arrest oder durch eine Kriminalstrafe geahndet worden war und seinem gesamten Verhalten der grundsätzliche Entschluß zugrunde liegt, keinen ihm während seines Wehrdienstes erteilten Befehl zu befolgen. In einem solchen Fall...
240 BVerwG 03.12.1968 Gegen einen Soldaten, der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt, aber noch keinen positiven Bescheid darüber erhalten hat, ist die Verhängung einer einfachen Disziplinarstrafe wegen der Weigerung, Dienst mit der Waffe zu tun, auch zulässig, wenn er schon einmal wegen eines gleichartigen Sachverhalts disziplinar bestraft wurde und der neuerliche Fall von Ungehorsam auf der ...