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443
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AG Sigmaringen
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02.10.1995 |
Der Angeklagte hat sich in rechtlich selbständigen Handlungen schuldig gemacht der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung in drei Fällen. Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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