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AG Aschaffenburg
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24.02.1992 |
Der Angeklagte ist schuldig einer Dienstflucht. Er wird deswegen zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.
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