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542
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KG Berlin
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28.05.1997 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 1996 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Er ist für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Zeit vom 27. November 1995 bis zum 22. Januar 1996 aus der Staatskasse zu entschädigen. Die Landeskasse Berlin hat die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu t...
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