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275
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BVerfG
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07.11.1967 |
Die Entscheidung des Richters über die Rechtmäßigkeit einer Arreststrafe ihrer Art und Dauer nach gemäß § 28 Abs. I WDO umfaßt bei verfassungskonformer Auslegung die Prüfung der Gründe für die Zulässigkeit und Angemessenheit der beabsichtigten Arreststrafe in vollem Umfang.
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