ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
377 Uwe Remus 01.04.1994 Problemstellung Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen sowohl den Dienst in der Bundeswehr als auch den Zivildienst verweigern, werden Totalverweigerer genannt. Nach der Rechtsprechung des BVerfG machen sich Totalverweigerer, unabhängig von ihren jeweiligen Begründungen, je nach Status, der Fahnenflucht (§ 16 WStG) oder der Dienstflucht (§ 52 ZDG) schuldig. Dieser Personenkreis könne...