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AG Remscheid
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03.06.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Vergehens gemäß § 16 WStG unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Remscheid vom 24. Januar 1996 – 10 Ls 8 Js 1072/95 – zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Er trägt jedoch seine notwendigen Auslagen selbst, mit Au...
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