ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
398 LG Lüneburg 15.05.1985 Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30,– DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 300,– DM zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
397 AG Lüneburg 13.12.1984 Der Angeklagte wird freigesprochen.