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LG Lüneburg
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15.05.1985 |
Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30,– DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 300,– DM zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
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