ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
445 LG Hamburg 25.10.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Februar 1995 wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. Bewährungsauflage: Ein Geldbetrag (Bußgeld) von 1.200,– DM ist in monatlichen Raten von 35,– DM, beginnend am auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monatsersten zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen , und zwar an den “Sammelfond für Bußgelder”...
382 AG Hamburg 23.02.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.
373 AG Hamburg 05.01.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht im Zuge des Strafbefehlsverfahrens zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt. Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, einen Geldbetrag (Bußgeld) von DM 2.000...