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AG Itzehoe
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15.01.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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