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475
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AG Minden
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22.02.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10,00 DM und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
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556
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LG Bielefeld
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04.08.1995 |
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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555
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AG Minden
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31.05.1995 |
Der Antrag des Beschuldigten, die Herren B. und S. als Verteidiger zuzulassen, wird abgewiesen.
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