ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
368 LG Berlin 08.11.1994 Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 29. Juli 1993 wird im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision.
356 KG Berlin 23.06.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
339 LG Berlin 22.12.1993 Die Berufung wird verworfen. Die Landeskasse Berlin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
302 AG B-Tiergarten 29.07.1993 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 400,00 DM, beginnend ab Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Kommt er mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte Strafe fällig. Er trägt die Kosten des Verfahrens.