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585
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AG Dortmund
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03.02.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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314
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AG Dortmund
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07.12.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstpflichtverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten kostenpflichtig verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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273
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AG Dortmund
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17.02.1993 |
Das Verfahren wird nach Erteilung einer jugendrichterlichen Ermahnung und Erfüllung der Weisung aus dem Beschluß vom 14.01.1992, sozialen Dienst für die Dauer eines Jahres abzuleisten, gemäß den §§ 45, 47 JGG auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.
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