ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
526 HansOLG 23.01.1997 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg , Kleine Strafkammer 11, vom 13. Mai 1996 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.
301 HansOLG 27.07.1993 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. Dezember 1992 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision verworfen.