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583
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LG Neubrandenburg
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03.02.1998 |
Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 07.02. 1997 (15 DS 119/96) werden verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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484
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LG Neubrandenburg
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30.04.1996 |
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gebühren des gesamten Rechtsmittelverfahrens um 1/3 ermäßigt. Die Staatskasse trägt in Höhe von 1/3 auch die dem Angeklag...
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370
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LG Neubrandenburg
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11.11.1994 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 30.06.1994 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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