ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
611 OLG Celle 09.06.1998 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an einen anderen Strafrichter in Gifhorn zurückverwiesen.
563 OLG Celle 17.09.1997 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
547 OLG Celle 24.06.1997 1. Bei einer Verfahrensrüge wegen Nichtzustellung der Anklageschrift braucht nicht vorgetragen zu werden, wie sich der Angekagte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat und welchen Inhalt der Eröffnungsbeschluß hatte. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Angeklagter, dem die Anklageschrift nicht mitgeteilt worden ist, tatsächlich nach und nach alle darin enthaltenen Informationen erha...
403 OLG Celle 04.05.1995 Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
381 OLG Celle 15.02.1995 Die Revisionen werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
424 OLG Celle 10.12.1985 Das angefochtene Urteil des LG Göttingen wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.
259 OLG Celle 14.05.1985 Die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung eines Ersatzdienstverweigerers (BVerfGE 23, 191 = NJW 1968, 982) finden keine Anwendung bei einem “Totalverweigerer”, der nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist.