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OLG Naumburg
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15.02.1993 |
1. Die Verurteilung von Angehörigen der NVA-Grenztruppen wegen Fahnenflucht war mit wesentlichen rechtsstaatlich-freiheitlichen Grundsätzen unvereinbar und ist deshalb rehabilitationsfähig. 2. Zwar diente die Ableistung der Wehrpflicht in der NVA der Aufrechterhaltung eines rechtsstaatswidrigen Systems, der Dienst in anderen Einheiten als den NVA-Grenztruppen war als solcher aber regelmäßig nic...
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