ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
445 LG Hamburg 25.10.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Februar 1995 wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. Bewährungsauflage: Ein Geldbetrag (Bußgeld) von 1.200,– DM ist in monatlichen Raten von 35,– DM, beginnend am auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monatsersten zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen , und zwar an den “Sammelfond für Bußgelder”...
378 LG Tübingen 31.01.1995 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Gesamtstrafarrest auf zwei Monate zwei Wochen herabgesetzt wird. Der Angeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Berufungsgebühr wird um 3/4 ermäßigt. 3/4 der dem Angeklagten in diesem Rechtszug erwachsenen notwendigen Auslagen werden auf die Staatskasse übernommen.