ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
682 LG Itzehoe 05.08.1999 Der Angeklagte hat sich wegen Gehorsamsverweigerung in vier Fällen schuldig gemacht. Ihm wird aufgegeben, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe Wesermarsch zu leisten. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung nach einer auf drei Viertel ermäßigten Gebühr, drei Viertel seiner Auslagen, während ein Viertel seiner Auslagen die Landeskasse trägt. Die Kosten de...
591 LG Itzehoe 17.02.1998 Die Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
299 LG Itzehoe 07.07.1993 Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Freiheitsstrafe auf 6 Monate herabgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und seine notwendigen Auslagen.