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239
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BVerfG
/ Anm. Adolf Arndt
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07.03.1968 |
1. Dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG liegt auch vor, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst auf die ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung des Täters zurückgeht; eine dazwischen ergangene Verurteilung wegen Dienstflucht steht dem nicht entgegen. 2. Ein Senat des Bundesverfassungsgerichts kann in einer Rechtsfrage von ...
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275
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BVerfG
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07.11.1967 |
Die Entscheidung des Richters über die Rechtmäßigkeit einer Arreststrafe ihrer Art und Dauer nach gemäß § 28 Abs. I WDO umfaßt bei verfassungskonformer Auslegung die Prüfung der Gründe für die Zulässigkeit und Angemessenheit der beabsichtigten Arreststrafe in vollem Umfang.
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237
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BVerfG
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11.07.1967 |
Die Vollstreckung der [...] verhängten Gefängnisstrafen wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer ausgesetzt.
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236
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BVerfG
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02.05.1967 |
1. Art. 103 Abs. 3 GG findet im Verhältnis von disziplinaren Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung und Kriminalstrafen keine Anwendung. 2. Es ist mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, daß wegen derselben Tat eine strafgerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung einer bereits verhängten disziplinaren Arreststrafe erfolgt. Das Urteil des A...
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