ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
465 AG Itzehoe 15.01.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
463 AG Itzehoe 04.01.1996 Der Antrag des Angeklagten auf Zulassung der Herren B. und S. als weitere Wahlverteidiger wird zurückgewiesen.
380 AG Itzehoe 06.02.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.