ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
526 HansOLG 23.01.1997 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg , Kleine Strafkammer 11, vom 13. Mai 1996 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.
441 LG Hamburg 21.08.1995 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch geändert. Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten erkannten Freiheitsstrafe von sechs Monaten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch seine und de...