ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
562 AG Remscheid 17.09.1997 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens gemäß § 16 WStG unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Remscheid vom 24. Januar 1996 zu einer neuen Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
469 AG Remscheid 24.01.1996 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens gemäß § 16 WStG zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.